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GR3 - Verschiedenes
Webdesign
Design - das bedeutet planvolles Gestalten einer Sache, eines Gegenstandes; demnach ist Webdesign das planmäßige Gestalten und Formen des Internets oder besser: eines bestimmten Internetinhaltes, einer Information.
Ein Unternehmen ohne Internetpräsenz ist einfach nicht mehr denkbar. Dabei ist es unmöglich, eine Homepage zu betreiben, die irgendwer irgendwann einmal ohne fundierte Kenntnisse zusammengebastelt hat. Die Darstellung im Internet macht ein gutes Stück an Werbung, Selbstdarstellung und Marketing eines Unternehmens aus. Ein profesioneller Auftritt im "World-Wide-Web" stellt das Anliegen, das Produkt in positivem Licht dar.
Webdesign hat aber nicht nur mit reiner Optik zu tun; die Funktionalität hat mindestens den gleichen Stellenwert. Als das Internet noch in seinen Kinderschuhen steckte, konnte man vielleicht noch als interessierter und kundiger Tüftler seine Homepage selbst einrichten; Unzulänglichkeiten wurden übersehen und waren vielleicht auch nicht so wichtig. Aber inzwischen gibt es fast nur noch professionell gestaltete Seiten.
Also muss ein Profi her - ein Webdesigner. Er ist der Mittler zwischen seinem Auftraggeber und dem, was in technischer und auch finanzieller Hinsicht möglich und machbar ist. Es liegt an seinem Können, ob der Besucher einer Internetseite interessiert auf dieser Seite bleibt oder ob er einfach weiterklickt, weil ein Link nicht funktioniert, die Ladezeiten zu lang sind oder die Seite schlichtweg langweilig ist. Man will ohne Verzögerung, ohne Barrieren und Hindernisse surfen, sich Informationen holen.
Corporate Design ist das Stichwort: die "Optik des Unternehmens" ist ein Teil der Unternehmensidentität; das ist sicher nicht ausschließlich die Präsenz im Internet, aber diese Präsenz ist ein wichtiger und effektiver Teil der Außenwirkung eines Unternehmens. Webdesign ist hier das Mittel der Wahl, das den Internetauftritt zu einem Erfolg macht.
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In deutschem Recht regelt ein Tarifvertrag u.a. den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses. Es wird festgelegt, wie Arbeitsverhältnisse abgeschlossen und beendet werden. In ihm können betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen geordnet werden. Zu guter Letzt regelt er auch die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In Deutschland ist der gesetzliche Rahmen aller Tarifverträge das TVG (Tarifvertragsgesetz) vom 9. April 1949.
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